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Unionskartellrechtswidrige Gesellschaftsverträge
Kartellverbotswidrige Vereinbarungen - auch Gesellschaftsverträge - sind nichtig. Für das deutsche Recht scheint insoweit klar, dass die kartellrechtliche Nichtigkeit bei Kapitalgesellschaften teilweise durch gesellschaftsrechtliche Vorgaben überlagert wird. Für das Personengesellschaftsrecht wird demgegenüber leidenschaftlich um den richtigen Umgang mit der kartellrechtlichen Nichtigkeitsfolge gestritten. Ein Konsens ist hier nicht in Sicht. Weitgehend unbeachtet blieb demgegenüber lange die parallele Fragestellung im Unionsrecht, die ...

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